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+++ WICHTIGER TIPP zur Masken-Sonderregelung in Hessen +++

Wir empfehlen allen hörgeschädigten Menschen, den Brief des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (siehe Anhang "Klarstellung") als AUSDRUCK immer mitzuführen! Der Brief stellt klar, dass das temporäre Abnehmen der Maske zur Verbesserung der Kommunikation mit hörgeschädigten Menschen ZULÄSSIG ist.

Das bedeutet KONKRET: Beim Einkaufen, im öffentlichen Personennahverkehr, in Banken und Postfilialen DÜRFEN Mitarbeiter*innen bzw. Gesprächspartner die Maske zeitweise abnehmen, ohne dadurch Nachteile (Bußgeld) befürchten zu müssen. Diese Sonderregelung bezieht sich ausdrücklich auch auf hörende Gesprächspartner!

Wenn Sie über einen Schwerbehindertenausweis verfügen, sollten Sie diesen zusätzlich zum ausgedruckten Brief mitführen und bei möglichen Nachfragen vorlegen.

WICHTIG: Sollten im Alltag trotz des mitgeführten Schreibens Probleme auftreten, melden Sie sich bitte bei uns (schwaninger@civhrm.de). Als Verband können wir Ihre Interessen gemeinsam vertreten und Lösungen seitens der Politik einfordern.

Gemeinsam statt einsam! So schützen wir uns und andere!

Auf WIEDERhören

Michael Schwaninger

Vorsitzender CIV HRM e.V.
schwaninger@civhrm.de

Dateiname: Klarstellung
Dateigröße: 495 kb
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