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Überarbeitete Version zu C-Regeln bei den SHG-Treffen

Aus gegebenem Anlass veröffentlichen wir hier die

Regeln, unter denen die Teilnahme an Treffen unserer Selbsthilfegruppen im CIV HRM e.V. möglich sind:

Grundsätzlich gelten stets die Corona-Regeln, die Bund, Land, Kreis oder Kommune für den jeweiligen Veranstaltungsort erlassen haben. Im Zweifel empfehlen wir beim jeweiligen Gesundheitsamt nachzufragen.

Darüber hinaus gelten die 3G-Regeln, für deren Durchführung und Einhaltung unsere SHG-Leiter*innen verantwortlich sind. Ein Nachweis im Sinne der 3-G-Regel kann auf folgenden Wegen erbracht werden:

GEIMPFT: Vorlage der Bescheinigung über die vollständige Impfung entweder digital (Corona-Warn-App, CovPass-App oder Luca-App) oder durch den Impfpass bzw. das gedruckte Impfzertifikat. Als vollständig geimpft gilt, wer alle Teil-Impfungen (je nach Impfstoff unterschiedlich) erhalten und dabei die letzte Impfung mindestens 14 Tage zuvor bekommen hat. Ebenso gilt als "geimpft", wer als bereits genesen gilt und eine Impfung mit einem der vier zulässigen Impfstoffe erhalten hat.

GENESEN: Vorlage eines positiven PCR-Tests. Dieser muss mindestens 28 Tage alt sein, darf jedoch nicht älter sein als maximal 6 Monate.

GETESTET: Vorlage eines negativen Corona-Tests. Als solcher gelten entweder ein maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest, ausgestellt von einer offiziellen Corona-Teststelle mit eindeutigem Datums- und Zeitstempel.Ausschlaggebend ist die Uhrzeit der Testung, nicht der Erhalt des Befundes. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Eine Möglichkeit zur Testung vor Ort besteht nicht.

Für alle Nachweise ist außerdem ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) erforderlich. Bei betreuten Kindern gilt der Ausweis der Betreuungsperson. Die Überprüfung muss bei jedem Treffen erfolgen. Daten zu Impfstatus, Genesung oder Testung werden nicht weitergegeben.

Ausnahmen:

· Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
· Befreiung von der 3G-Nachweispflicht für Schüler*innen seit dem 30.08.21:

Als Nachweis gilt das Testheft, das im Schulbetrieb verwendet wird.

Bitte unterstützen Sie unsere SHG-Leiter*innen durch solidarisches Handeln im Interesse der eigenen Gesundheit und der der ganzen Gruppe!

Verstöße gegen die Regeln führen zum Ausschluss vom Treffen.

Wiederholte Verstöße können zum Ausschluss aus der Gruppe führen.

Michael Schwaninger
Vorsitzender
CIV HRM e.V. 

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