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Stellungnahme zur Maskenpflicht in Hessen ab dem 27.04.2020

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Morgen Abend berichtet das Hessische Fernsehen in der Sendung „Maintower" sowie auf Hessenschau.de zum Thema Maskenpflicht in Hessen und was das für uns Hörgeschädigte bedeutet. Auch der Cochlear Implant Verband Hessen – Rhein-Main e.V. (CIV HRM) hat dazu mit seiner Expertise beigetragen, denn uns ist es wichtig, auf die kommunikativen Bedürfnisse hörgeschädigter Menschen aufmerksam zu machen, die mit Cochlea Implantaten und/oder anderen Hörsystemen versorgt sind.

Das Thema „Maskenpflicht" -egal ob Alltagsmasken oder medizinische Masken- stellt zahlreiche Hörgeschädigte vor enorme Probleme. Selbst mit guter apparativer Versorgung sind viele hörgeschädigte Menschen auf nonverbale Kommunikation, Mimik und Lippenablesen angewiesen. Gebärdensprache ist auch keine Lösung, da wir und unser Umfeld in der Regel komplett lautsprachlich kommunizieren. Daher stellen gängige Masken für uns eine erweitere Kommunikationsbarriere dar.

Ein weiterer – bisher kaum beachteter- Aspekt ist zudem die Abstandsregelung. Je weiter man voneinander entfernt steht, desto leiser kommt das Gesagte beim Zuhörer an. Vielleicht kennen Sie das auch bei sich selbst: Jeder Meter Abstand senkt den Schallpegel um ca. 6dB, das klingt nicht viel, aber da der Maßstab logarithmisch ist, wird das Gespräch für hörgeschädigte Menschen signifikant leiser und unverständlicher - mit jedem Meter! Somit ist nicht nur der Mundschutz eine Hürde. Als Hürde wirkt zusätzlich noch der Abstand, es sei denn, der Sprecher äußert sich lauter oder schreit gar, um die Entfernungen zu überbrücken. Aber auch Schreien ist für uns Hörgeschädigte NIEMALS eine Lösung.

Wir sind sehr daran interessiert, dass TRANSPARENTE Masken eingesetzt werden, die hörgeschädigten Menschen das „Ablesen" des Gesagten vom Mundbild ermöglichen und zudem wichtige mimische Informationen (z.B. ein Lächeln) transportieren.

Uns ist bewusst, dass die Gesundheit aller im Vordergrund steht. Trotz alledem muss der breiten Öffentlichkeit ebenso klar werden, dass eine große Anzahl hörgeschädigter Menschen -wir sprechen hier von 500.000 und mehr alleine in Hessen!- durch die Maskenpflicht massiv in ihren kommunikativen Möglichkeiten eingeschränkt wird. Das ist auf Dauer kaum erträglich.

Es gibt tatsächlich Eigenentwicklungen -selbstgemachte Masken mit Sichtfenster- seitens der Betroffenen. Aber letztlich soll ja nicht der Hörgeschädigte die transparente Maske tragen, sondern sein Umfeld. Somit ist auch eine Befreiung von der Maskenpflicht für den Hörgeschädigten selbst keine Lösung. Wir setzen auf gegenseitiges Verständnis und Miteinander. So sehen wir z.B. einen guten Ansatz darin, wenn hörgeschädigte Menschen proaktiv ihre kommunikativen Bedürfnisse äußern und Gesprächspartner das Verschriftlichen von Gesprächsinhalten (z.B. via Spracherkennungs-Apps oder Aufschreiben mit Zettel und Stift) als „Kommunikationsbrücke" nutzen. Unter Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,5 – 2,0 Metern sollte auch ein Absetzen der Masken möglich sein.

Gemeinsam statt einsam!

Auf WIEDERhören

Michael Schwaninger

Vorsitzender CIV HRM e.V.
schwaninger@civhrm.de

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