Mit der Einführung des Gehörlosengeldes in Hessen im Juli 2021 wurde ein zentraler Baustein der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderung gesetzt, der aber einige Schönheitsfehler in sich trug. So wünschenswert das Ergebnis damals war, so strittig war ebenfalls, dass manche Menschen, die den exakt gleichen Hörstatus hatten (medizinisch taub, also gehörlos) das Gehörlosengeld erhielten, andere nicht.

Diesen Umstand haben wir sowohl im Gesetzgebungsverfahren 2021 als auch im weiteren Verlauf der Legislatur und ebenso in unseren Wahlprüfsteinen an die Parteien zur Landtagswahl 2023 immer wieder zu Gehör gebracht. Um so mehr freuen wir uns, dass im Koalitionsvertrag von CDU und SPD nunmehr verankert wurde, dass das Gehörlosengeld in Zukunft bereits bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 gezahlt werden soll.

Wir hoffen nun sehr, dass die neue Regierung sich auch zeitnah nach der Vereidigung daran macht, den folgenden Punkt aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen: „Das erfolgreiche Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderung (Taubblinden- und Blindengeld sowie Gehörlosengeld) wollen wir weiterentwickeln. Das Gehörlosengeld wollen wir künftig bereits ab einem Grad der Behinderung von 80 gewähren."

Also CDU und SPD: Machen ist wie wollen – nur krasser! Schluss mit: Gleich taub – ungleich behandelt JETZT!

Michael Schwaninger
Vorsitzender
CIV HRM e.V.

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