„Maskenpflicht? – Jetzt SEH ich Dich!" 

Heute erreichte uns eine Stellungnahme des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration, die gerichtet ist an den mit uns befreundeten Hessischen Verband für Gehörlose und Hörbehinderte Menschen e.V.(www.hvghm.de). Diese Stellungnahme möchten wir direkt an Sie weitergeben, denn sie betrifft uns ALLE. Wir danken dem HVGHM für seine Initiative.

Demnach gibt es seit gestern eine Weisung an das hessische Ordnungspersonal, das für die Überwachung der Einhaltung der Maskenpflicht verantwortlich ist, das zeitweise Abnehmen des Mundschutzes im Sinne einer besseren Kommunikation bei Einhalten des Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern für Menschen mit einer Hörbehinderung nicht zu ahnden. Dies gilt ausdrücklich auch für Situationen im Einzelhandel oder im ÖPNV.

Diese Stellungnahme deckt sich 1:1 mit der Forderung des Cochlear Implant Verbandes Hessen – Rhein-Main e.V. in unserer Stellungnahme zur Maskenpflicht in Hessen vom 26.04.2020. Wir freuen uns über diese Klarstellung und setzen auch weiterhin auf gegenseitiges Verständnis und Miteinander.

Gemeinsam statt einsam! So schützen wir uns und andere!

Auf WIEDERhören

Michael Schwaninger

Vorsitzender CIV HRM e.V.
schwaninger@civhrm.de